Welche Mindestkriterien sollten von einer Kindersportschule erfüllt werden, um als Mitglied im Verein KINDERSPORTSCHULENaktiv e.V. aufgenommen werden zu können?
- Eine hauptamtliche Anstellung in einem Trägerverein, in einem Kooperationsverein oder bei der Kommune mit mindestens einer halben Stelle (mindestens 50 %-Anstellung)
- Eine sportpädagogische Ausbildung der Kindersportschulleitung
- Die Anbindung an oder Kooperation mit einem Turn- und Sportverein
- Überleitung der KISSaktiv-Kinder in den Vereinssport
- Meldung der KISSaktiv-Kinder (Mitglieder) in das Sportsystem des entsprechenden Landessportverbandes durch den Trägerverein oder den Kooperationsverein (in Baden-Württemberg sind dies der
Badische Sportbund Nord e.V., der Badische Sportbund Freiburg e.V. und der Württembergische Landessportbund e.V.).
- Sportangebote unter der Berücksichtigung von motorischen Entwicklungsphasen in einem Stufenmodell. Hierbei sollen maximal zwei Jahrgänge zusammengefasst werden
- Pädagogisch sinnvolle Gruppengrößen von zehn bis 15 KISSaktiv Kindern pro Gruppe und Lehrkraft
- Unterricht in Anlehnung an das „Unterrichtskonzept“ von KINDERSPORTSCHULENaktiv e.V. (wird derzeit erstellt)
- Umsetzung eines sportartübergreifenden Ansatzes in der Unterrichtsgestaltung
- Erarbeitung eines Rahmenunterrichtsplanes (Jahresplan) unter Berücksichtigung der grundlegenden Vorgaben von KINDERSPORTSCHULENaktiv e.V.